Ab dem 01. 01. 2013 dürfen von den IHKs keine orangefarbenen Papierbescheinigungen mehr ausgestellt werden. Noch gültige, bereits im Umlauf befindliche ADR-Bescheinigungen behalten bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Die neue ADR-Card enthält nun erstmals ein Passfoto des Inhabers. Der künftige Ablauf ist folgendermaßen:
Es ist für eine reibungslose spätere Bearbeitung der Prüfungsunterlagen zwingend erforderlich, dass sich der Prüfer im Rahmen der Identitätskontrolle vor Ort auch von der Authentizität des mitgebrachten Passbildes überzeugen und den Fotobogen mit dem Bild bekleben kann.
Hat ein Teilnehmer kein Passbild dabei, ist die Vorgehensweise der IHK’s unterschiedlich.
Der Teilnehmer darf an der Prüfung teilnehmen und hat sich später persönlich in der IHK mittels Personalausweis/Reisepass auszuweisen und das Passbild abzugeben, ein postalischer Versand des Passbildes reicht nicht.
Der Teilnehmer ist von der Prüfung am Schulungstag ausgeschlossen. Er muss die Prüfung nach Vorlage von Personalausweis/Reisepass und Passbild direkt bei der IHK ablegen.
Der Lehrgang wird nicht anerkannt und ist komplett zu wiederholen.
Um Schwierigkeiten und Verzögerungen (gerade bei Auffrischungsschulungen) zu vermeiden, sollte ein geeignetes Passbild bereits am ersten Kurstag vorliegen, spätestens jedoch am Prüfungstag.